Die Auswirkungen der 9. ATP zur CLP-Verordnung sehen vor,
dass Rodentizide mit > 30ppm nur noch durch den Profi ausgebracht werden
dürfen, da diese als fortpflanzungsgefährdend eingestuft werden müssen.
Difethialon (25ppm) selbst ist schon seit über 20 Jahren unter dieser Schwelle
und muss nicht als fortpflanzungsgefährdend eingestuft werden.
Mich würde die Meinung der Profis interessieren: Ein
Vorteil? Wie ich denke JA. Insbesondere auch im Hinblick bei der Anwendung von
Rodentiziden und der Risikoabschätzung beim Kunden. Kann, soll oder darf ein
Rodentizid mit 50ppm Wirkstoff (bspw. Bromadiolon, Brodifacoum, Difenacoum
etc.) noch eingesetzt werden? Wie „verkauft“ man dies als Dienstleister seinem
Kunden (also den Einsatz eines als fortpflanzungsgefährdend eingestuften
Mittels)? Welche Argumente sprechen dafür? Welche dagegen?
Schreiben Sie uns.