Donnerstag, 13. Oktober 2016

Wie stehen Sie zur Auswirkung der 9. ATP bei den Rodentiziden?

Die Auswirkungen der 9. ATP zur CLP-Verordnung sehen vor, dass Rodentizide mit > 30ppm nur noch durch den Profi ausgebracht werden dürfen, da diese als fortpflanzungsgefährdend eingestuft werden müssen. Difethialon (25ppm) selbst ist schon seit über 20 Jahren unter dieser Schwelle und muss nicht als fortpflanzungsgefährdend eingestuft werden.

Mich würde die Meinung der Profis interessieren: Ein Vorteil? Wie ich denke JA. Insbesondere auch im Hinblick bei der Anwendung von Rodentiziden und der Risikoabschätzung beim Kunden. Kann, soll oder darf ein Rodentizid mit 50ppm Wirkstoff (bspw. Bromadiolon, Brodifacoum, Difenacoum etc.) noch eingesetzt werden? Wie „verkauft“ man dies als Dienstleister seinem Kunden (also den Einsatz eines als fortpflanzungsgefährdend eingestuften Mittels)? Welche Argumente sprechen dafür? Welche dagegen?

Schreiben Sie uns.