Donnerstag, 13. Oktober 2016

Wie stehen Sie zur Auswirkung der 9. ATP bei den Rodentiziden?

Die Auswirkungen der 9. ATP zur CLP-Verordnung sehen vor, dass Rodentizide mit > 30ppm nur noch durch den Profi ausgebracht werden dürfen, da diese als fortpflanzungsgefährdend eingestuft werden müssen. Difethialon (25ppm) selbst ist schon seit über 20 Jahren unter dieser Schwelle und muss nicht als fortpflanzungsgefährdend eingestuft werden.

Mich würde die Meinung der Profis interessieren: Ein Vorteil? Wie ich denke JA. Insbesondere auch im Hinblick bei der Anwendung von Rodentiziden und der Risikoabschätzung beim Kunden. Kann, soll oder darf ein Rodentizid mit 50ppm Wirkstoff (bspw. Bromadiolon, Brodifacoum, Difenacoum etc.) noch eingesetzt werden? Wie „verkauft“ man dies als Dienstleister seinem Kunden (also den Einsatz eines als fortpflanzungsgefährdend eingestuften Mittels)? Welche Argumente sprechen dafür? Welche dagegen?

Schreiben Sie uns.

Verlängerung unserer Internationalen Marke „808“ / Extension of our international brand "808"

Heute erhielten die erfreuliche Mitteilung aus Genf, dass unsere Internationale Marke „808“ wieder um 10 Jahre verlängert wurde. Sehr schön, das freut uns und da sind wir auch stolz darauf. Wirklich viele Zahlen sind als Marke nicht eingetragen. Aber wenn man bedenkt, dass die Internationale Marke erstmals bereits 1966 eingetragen wurde, ist das schon eine sehr lange Zeit.

Today, we received good news from Geneva: our international brand "808" renewed by 10 years. Very nice, we are very pleased of it. Really many numbers are not registered as trademarks. But considering the fact, that the international brand was registered for the first time in 1966, we can say: this is a very long time.


Mittwoch, 5. Oktober 2016

Difethialon ist anders: Auswirkungen der 9. ATP zur CLP-Verordnung

Unsere Branche und insbesondere auch die Verwendung von Antikoagulanzien befinden sich in einem Umbruch. Die europäische Kommission in Brüssel veröffentlichte die 9. ATP zur CLP (Verordnung zur Einstufung) und deren Auswirkungen für Rodentizide auf der Basis von Blutgerinnungshemmern:


Alle Produkte, die > oder = 30 ppm des Wirkstoffes enthalten, werden als fortpflanzungsgefährdend eingestuft (H360d1) und deren Verwendung wird deshalb für nicht-berufsmäßige Verwender verboten, wenn die Übergangsfrist vorbei ist. Konsequenzen sind zu erwarten. Die „fortpflanzungsgefährdende“ Kennzeichnung wird sicherlich Profis dazu bewegen, die Anwendung dieser Produkte möglichst zu vermeiden, wie es Bertrand Montmoreau (Präsident der CEPA) in seinem Artikel auf der CEPA Internetseite und im N&PI-Magazin im Mai 2016 veröffentlichte (Quelle: http://www.cepa-europe.org/neue-einstufung-der-rodentiziden-im-rahmen-der-9-atp/?lang=de).

Während die Produkte den neuen Anforderungen angepasst werden müssen, ist unser „Difethialon“-Sortiment mit seiner historischen Konzentration von 25 ppm (0,0025 %) bereits unter der Schwelle von 30 ppm (0,003 %). Contrax- und MausEX-Produkte mit Difethialon werden nicht als fortpflanzungsgefährdend eingestuft und sind daher für die Branche weiterhin wie gewohnt verfügbar. Diese seit jeher erhältlichen Produkte haben seit mehr als 20 Jahren ihre Effizienz bewiesen. Darüber hinaus wurde bis heute über keine bekannte Resistenz gegenüber Difethialon berichtet, was diese Produkte zu einem Mittel der Wahl macht, welches in jeder Situation wirksam ist.

In der aktuellen Berufsinformation des DSV e.V. („Schützen & Erhalten“, Ausgabe September 2016, Seite 67) wird vom Autor beschrieben, daß u.a. Difethialon in der Wirkstoffkonzentration abgesenkt wird. Dies ist – wie oben beschrieben – bei Difethialon nicht der Fall. Es bleibt wie es ist.

Ein gut etablierter Wirkstoff und die daraus entwickelten Formulierungen sind die Vorzüge dieser hochwertigen Produkte. Möchten Sie mehr über unser Difethialon-Produktsortiment erfahren? Unser Verkaufsteam steht Ihnen gerne zur Verfügung, um Ihnen jede erforderliche Unterstützung bezüglich dieser wichtigen Änderung zu geben.

Interessant zu diesem Thema ist auch ein ins Deutsche übersetzter Artikel von Dr. Romain Lasseur (IZIPEST), der u.a. bei der letzten CEPA-Sitzung zu diesem Thema referierte (bei Bedarf bitte anfragen - wir schicken diesen gerne zu).

 1 H360d: Kann das Kind im Mutterleib schädigen


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