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Montag, 24. September 2012
Nichtaufnahme von Dichlorvos in ANNEX I
Im Amtsblatt der EU Nr. L 125/53 erfolgte am 10. Mai 2012 die Veröffentlichung der Nichtaufnahme von Dichlorvos (CAS-Nr. 62-73-7) für die Produktart 18/Insektizide in Anhang I, IA oder IB der Richtlinie 98/8/EG. Eine Aufbrauchfrist ist nicht vorgesehen (im übrigen auch keine Abverkaufsfrist über das Stichdatum hinaus).
Dies bedeutet für Hersteller und Vertriebsfirmen, daß ab dem 1. November 2012 keine insektiziden Produkte mehr in den Verkehr gebracht werden dürfen, welche Dichlorvos enthalten.
Somit steht künftig kein Organophosphat für eine professionelle Schädlingsbekämpfung mehr zur Verfügung. Eine Umstellung der betroffenen Produkte ist zeitnah geplant. Bei unseren „Leading-products“ Detmolin F und Detmol-fum werden wir Dichlorvos durch Vaporthrin* ersetzen. Er erfüllt die an unsere Produkte gestellten Kriterien in höchstem Maße. Vaporthrin hat beste Eigenschaften: Kontaktwirkung, guter Knock-Down-Effekt, keine Langzeitwirkung und – ganz wichtig – eine Wirkung über die Dampfphase. Bis zum 15. Oktober 2012 ist Detmolin F und Detmol-fum aber noch in bekannter Wirkstoffkombination (Dichlorvos und Pyrethrum) erhältlich.
Für unsere weiteren dichlorvoshaltigen Produkte bedeutet dies, daß die Wirkstoffkombination wie folgt angepaßt wird:
Detmol-Lack und Detmol-lack D: Bendiocarb und Vaporthrin
SchwabEX-spray: Permethrin, Vaporthrin und Pyrethrum
Detmol-strip: entfällt
Detmol-dur: Permethrin, Vaporthrin und Pyrethrum
Wir sind auch weiterhin bemüht, Ihnen beste Produkte und beste Lösungen anzubieten. Ganz nach unserem Motto: Competence in Biocides – Solutions for Professionals.
* Trademark Sumitomo / Empenthrin
Hinweise zu unseren Datenschutzbestimmungen: https://www.frowein808.de/datenschutz/