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Dienstag, 12. Juni 2012
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Strategiepapier BAuA / UBA zu Risikomanagementmaßnahmen für Antikoagulanzien | Die Position des Industrieverbands Agrar e. V.
Hintergrund und Rechtslage:
Im Rahmen des EU-Review-Verfahrens für Biozidwirkstoffe wurden bisher 12 Wirkstoffe der Produktart 14 (Rodentizide) auf den Anhang I der Biozid-Produkte-Richtlinie 98/8/EG aufgenommen, darunter neun Antikoagulanzien. Wegen ihrer potenziellen Eigenschaften als PBT (persistent, bioakkumulierend, toxisch) wurden diese nur für einen verkürzten Zeitraum von fünf Jahren aufgenommen und sollen dann nach Möglichkeit ersetzt werden. Für Biozid-Produkte auf Basis dieser Wirkstoffe sollen im Rahmen der nationalen Zulassung Risikominderungsmaßnahmen vorgeschrieben werden, die darauf abzielen, die Exposition von Menschen und Nichtzieltieren zu minimieren ...
Das komplette Positionspapier des IVA finden Sie unter http://www.iva.de/branche/themen%20positionen/strategiepapier-baua-uba-zu-risikomanagementmassnahmen-fuer-antikoagulanzien-die-position-des-.
Hintergrund und Rechtslage:
Im Rahmen des EU-Review-Verfahrens für Biozidwirkstoffe wurden bisher 12 Wirkstoffe der Produktart 14 (Rodentizide) auf den Anhang I der Biozid-Produkte-Richtlinie 98/8/EG aufgenommen, darunter neun Antikoagulanzien. Wegen ihrer potenziellen Eigenschaften als PBT (persistent, bioakkumulierend, toxisch) wurden diese nur für einen verkürzten Zeitraum von fünf Jahren aufgenommen und sollen dann nach Möglichkeit ersetzt werden. Für Biozid-Produkte auf Basis dieser Wirkstoffe sollen im Rahmen der nationalen Zulassung Risikominderungsmaßnahmen vorgeschrieben werden, die darauf abzielen, die Exposition von Menschen und Nichtzieltieren zu minimieren ...
Das komplette Positionspapier des IVA finden Sie unter http://www.iva.de/branche/themen%20positionen/strategiepapier-baua-uba-zu-risikomanagementmassnahmen-fuer-antikoagulanzien-die-position-des-.
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