Donnerstag, 23. Februar 2017

NEU: kiguFLIP mit Diatomeenerde

kiguFLIP – zur präzisen und effektiven Applikation von Diatomeenerde (Kieselgur).


Ihre Vorteile:

- Wirkstoff natürlicher Herkunft (Diatomeenerde)
- keine Lösungsmittel
- keine Kieselgur-Stäube bei der Anwendung: sehr hoher Anwenderschutz
- sehr einfach und sicher anzuwenden
- keine Umgebungsverschmutzungen außerhalb der behandelten Flächen/Bereiche
- „Green-Product“
- sehr effektiv: mit einem Applikator kommt man etwa 25 – 30 lfm. weit, je nach Oberflächenbeschaffenheit.

kiguFLIP – die behandelte Oberfläche ist nicht zu übersehen:



Donnerstag, 16. Februar 2017

Neu für die Schweiz: Gerinol-EC wurde jetzt vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) zur Anwendung als Repellent gegen Spinnen im Außenbereich zugelassen (PT 19).

Eidgenössische Zulassungsnummer: CHZN3772.

Bei Gerinol-EC handelt es sich um ein neuartiges Insektizid (Emulsionskonzentrat) mit dem Wirkstoff Geraniol, welcher bisher
im professionellen Hygiene- und Gesundheitsschutz in dieser Art noch nicht  eingesetzt wurde. Geraniol ist Bestandteil der meisten ätherischen Öle und kommt unter anderem in Koriander, Lorbeer und Muskat vor. Die größten Mengen sind im Palmarosa-Öl (Cymbopogon martinii, 70 – 85 %), im Öl der Geranie und der Rose enthalten.

Anwendung als Repellent gegen Spinnen im Außenbereich:

Behandelt werden alle Aufenthaltsbereiche von Spinnen wie bspw. Dachüberstände, Bereiche in der Nähe von Lichtquellen, Hohlräume etc. Nur gezielte Ausbringung, keine vollflächige Anwendung an Fassaden. Das Präparat darf von den behandelten Flächen nicht ablaufen.

Je nach Vorkommen und Befall ist die Behandlung zu wiederholen. Bedarf 20 – 50 ml/m2 je nach Untergrund und Oberflächenbeschaffenheit. Die „Gute fachliche Praxis“ ist bei der Anwendung zu beachten. Risikominderungsmaßnahmen sind ggf. im Vorfeld einer Behandlung einzuleiten. Regionale und nationale Besonderheiten sowie gesetzliche Vorschriften sind ebenfalls zu beachten. 

Weitere Informationen hierzu erhalten Sie über unsere 808 Schweiz AG in CH-6048 Horw (eMail: 808schweiz@808schweiz.ch / Tel. +41 41 3405254).


Hygieneampel gestern verabschiedet - 150.000 Betriebe in NRW betroffen

WICHTIGE INFORMATION - das Hygiene-Netzwerk informiert:
Hygieneampel gestern verabschiedet - 150.000 Betriebe in NRW betroffen
Die „Hygiene-Ampel“ wurde gestern (15.02.17) durch die Landesregierung auf den Weg gebracht.
Der Düsseldorfer Landtag verabschiedete endgültig das Kontrollergebnis-Transparenz-Gesetz (KTG) und stärkt damit den Verbraucherschutz.
Alle rund 150.000 Betriebe, die in Nordrhein-Westfalen Lebensmittel verkaufen oder produzieren, müssen demnach künftig die Ergebnisse der amtlichen Lebensmittelkontrollen in ihrem Unternehmen veröffentlichen. Welche Auswirkungen dies zukünftig für Gewerbetreibende hat, kann sich jeder denken.
Wichtig hierzu: Es wird eine 36-monatige Übergangsfrist geben, bevor die Ergebnisse veröffentlicht werden müssen (Eingangsbereich, Internet, Medien, etc.). Die Landesregierung will mit dem Gesetz den "Qualitätswettbewerb" unter den Unternehmen und den Verbraucherschutz stärken (Verantwortlich ist Umweltminister Johannes Remmel.

Mittwoch, 15. Februar 2017

Kartoffelkeimhemmung 2017


MitoFOG HN und BIOX-M – beide Heißnebelmittel stehen für Qualität im landwirtschaftlichen Bereich zur optimalen Keimhemmung von Kartoffeln. Ob mit CIPC (konventionell) oder mit Grüne-Minze-Öl (Biobereich) -  für alles haben wir eine Lösung. Übrigens: Beide Produkte ergänzen sich auch im konventionellen Bereich optimal. Bei uns heißt es nicht „entweder – oder“, sondern wir lassen den Kunden entscheiden, welche Anwendungsmöglichkeit er zur Keimhemmung einsetzen will. Unser Angebot – Ihr Vorteil!

MitoFOG (323,5g/l) ist nach wie vor in Polen und Österreich zur Kartoffelkeimhemmung zugelassen.



Bildquelle: Kartoffelbau, Ausgabe 1+2 / 2017